Schweizer Handelsregister: Alles, was Sie wissen müssen

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2026-09-18

7 Min. Lesezeit

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Das Schweizer Handelsregister einfach erklärt: Unternehmen suchen, Firma eintragen, offiziellen Handelsregisterauszug erhalten und die nächsten Schritte verstehen

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründet, muss verschiedene administrative Schritte erledigen. Einer der wichtigsten davon ist die Eintragung ins Schweizer Handelsregister.

Das Handelsregister ist nicht nur bei der Firmengründung relevant. Es ermöglicht auch, Schweizer Unternehmen zu suchen, offizielle Unternehmensinformationen einzusehen und festzustellen, in welchem Kanton eine Firma eingetragen ist.

Für Gründerinnen und Gründer ist es wichtig zu wissen, wann eine Eintragung erforderlich ist, wie der Prozess funktioniert und welche Schritte danach noch notwendig sind, damit das Unternehmen operativ durchstarten kann.

Was ist das Schweizer Handelsregister?

Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank mit offiziellen Informationen über eingetragene Unternehmen und Rechtseinheiten in der Schweiz. Es schafft Transparenz über Informationen wie Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Geschäftsführung.

Das Handelsregister wird von den Kantonen geführt. Der Bund übt die Oberaufsicht aus und führt ein Zentralregister. Ein Unternehmen mit Sitz in Genf wird deshalb beim Handelsregister des Kantons Genf eingetragen, während ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Waadt dem Handelsregister des Kantons Waadt untersteht.

Zentrale Informationen können über Zefix, den Zentralen Firmenindex des Bundes, gesucht werden.

Ob eine Eintragung erforderlich ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. GmbHs und AGs müssen eingetragen werden. Für Einzelunternehmen gelten andere Voraussetzungen.

Wie kann ich das Schweizer Handelsregister durchsuchen?

Für eine einfache Firmensuche beginnen Sie am besten mit Zefix. Zefix wird vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister geführt und täglich aktualisiert. Einzelne Suchabfragen sind kostenlos.

Im offiziellen Zefix-Register suchen

Sie können nach einem Unternehmen suchen und feststellen, wo es eingetragen ist. Benötigen Sie zusätzliche offizielle Dokumente, können Sie sich anschliessend an das zuständige kantonale Handelsregister wenden.

Zefix ist besonders für Gründerinnen und Gründer hilfreich. Sie können dort beispielsweise prüfen, ob der geplante Firmenname mit einem bereits eingetragenen Namen in Konflikt geraten könnte. Das ist ein wichtiger Schritt, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen.

Kann ich das Schweizer Handelsregister kostenlos durchsuchen?

Ja. Einzelne Suchabfragen über Zefix sind kostenlos.

Sie müssen keinen privaten Firmenverzeichnisdienst bezahlen, wenn Sie lediglich prüfen möchten, ob ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Zefix eignet sich daher besonders, um:

  • einen geplanten Firmennamen zu prüfen;
  • einen potenziellen Lieferanten oder Geschäftspartner zu überprüfen;
  • festzustellen, wo ein Unternehmen eingetragen ist;
  • öffentlich verfügbare Unternehmensinformationen einzusehen.

Für bestimmte offizielle oder beglaubigte Dokumente können hingegen Gebühren anfallen.

Unternehmen im Schweizer Handelsregister eintragen: Ablauf und Dauer

Der Ablauf hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

  • Eine GmbH oder AG wird im Rahmen der Gründung über einen Notar ins Handelsregister eingetragen. Diese Gesellschaften erhalten ihre Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.
  • Ein Einzelunternehmen muss sich grundsätzlich erst dann ins Handelsregister eintragen lassen, wenn der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Für Einzelunternehmen unterhalb dieser Schwelle kann eine freiwillige Eintragung bereits vorher möglich sein.

Wie wird eine GmbH ins Handelsregister eingetragen?

Die Eintragung einer GmbH umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Firmennamen wählen
    Legen Sie den gewünschten rechtlichen Firmennamen fest und prüfen Sie mögliche Konflikte mit bereits eingetragenen Namen.
  1. Firmensitz und Unternehmenszweck festlegen
    Der Sitz und der Zweck des Unternehmens werden in den Statuten festgehalten.
  1. Kapital bereitstellen
    Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 erforderlich. Dieses muss vollständig einbezahlt oder durch zulässige Sacheinlagen gedeckt sein.
  1. Statuten vorbereiten
    Die Statuten enthalten wichtige Angaben zum Unternehmen, darunter Firmenname, Zweck, Sitz und Stammkapital.
  1. Öffentliche Beurkundung durchführen
    Die Gründung muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
  1. Anmeldung einreichen
    Die erforderlichen Unterlagen werden beim zuständigen kantonalen Handelsregister eingereicht.
  1. Eintragung abschliessen
    Sobald die Anmeldung genehmigt und die GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde, entsteht sie rechtlich.

Wie lange dauert die Eintragung ins Handelsregister?

Es gibt keine einheitliche Bearbeitungsdauer für alle Kantone und Unternehmensgründungen.

Die Dauer kann vom Kanton, von der Rechtsform, von der Komplexität der Anmeldung sowie davon abhängen, ob Unterlagen korrigiert oder zusätzliche Informationen eingereicht werden müssen.

Die Eintragung selbst ist ausserdem nur ein Teil des Gründungsprozesses. Planen Sie deshalb auch genügend Zeit für die Vorbereitung aller weiteren erforderlichen Informationen und Unterlagen ein.

Eine sorgfältige Vorbereitung vor der Einreichung kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn Sie möglichst rasch den Betrieb aufnehmen möchten, lohnt es sich, den gesamten Gründungsprozess zu planen, anstatt die Handelsregistereintragung isoliert zu betrachten.

Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?

Es gibt keinen einheitlichen Preis für jede Handelsregistereintragung.

Die Kosten hängen unter anderem von der Rechtsform, dem Kanton und der Komplexität der Anmeldung ab. Bei der Gründung einer GmbH oder AG können zudem weitere Kosten entstehen, beispielsweise Notariatskosten.

Wichtig zu wissen: Die Gebühren für Handelsregistereintragungen liegen in der Zuständigkeit der Kantone.

2026 warnte das Bundesamt für Justiz Unternehmen vor irreführenden Rechnungen, die den Eindruck erweckten, vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister zu stammen. Die Bundesbehörde verschickt keine Rechnungen für kantonale Handelsregistereintragungen.

Prüfen Sie deshalb immer den Absender und den Zweck unerwarteter Rechnungen, die Sie nach Ihrer Firmengründung erhalten. Das gilt insbesondere für Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Firmenregistern oder Verzeichnissen.

Einen Handelsregisterauszug erhalten

Ein Handelsregisterauszug enthält die offiziell eingetragenen Informationen über ein Unternehmen. Er kann in verschiedenen administrativen oder geschäftlichen Situationen erforderlich sein.

Suchen Sie das Unternehmen zunächst über Zefix und ermitteln Sie das zuständige kantonale Handelsregister.

Je nachdem, wofür Sie die Informationen benötigen, kann der öffentlich einsehbare Eintrag bereits ausreichen. Für bestimmte administrative, rechtliche oder geschäftliche Zwecke kann jedoch ein beglaubigter Handelsregisterauszug verlangt werden.

Was ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug?

Ein beglaubigter Handelsregisterauszug ist ein offizieller Auszug, dessen Echtheit von der zuständigen Behörde formell bestätigt wurde.

Er kann erforderlich sein, wenn eine Organisation oder ein Verfahren einen offiziellen Nachweis über die eingetragenen Unternehmensinformationen verlangt.

Ein Unternehmen aus dem Handelsregister löschen

Die Firmengründung ist nicht der einzige Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen mit dem Handelsregister zu tun hat.

Wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit dauerhaft einstellt, seine Struktur ändert oder liquidiert wird, muss der Handelsregistereintrag möglicherweise gelöscht werden.

Der genaue Ablauf hängt von der Rechtsform und den jeweiligen Umständen ab.

Bei einem Einzelunternehmen kann die Einstellung der Geschäftstätigkeit zu einem Antrag auf Löschung des Eintrags führen. Bei einer GmbH oder AG umfasst die Schliessung des Unternehmens in der Regel einen formelleren Auflösungs- und Liquidationsprozess, bevor die endgültige Löschung erfolgen kann.

Bestehen noch Schulden, Forderungen, Verträge, Arbeitsverhältnisse oder steuerliche Verpflichtungen, müssen diese im Rahmen der Unternehmensschliessung korrekt behandelt werden.

Vor Beginn dieses Prozesses kann professionelle Beratung sinnvoll sein.

Was kommt nach der Eintragung ins Handelsregister?

Die offizielle Eintragung Ihres Unternehmens ist ein wichtiger Meilenstein. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihr Unternehmen bereits vollständig startklar ist.

Möglicherweise müssen Sie noch festlegen, wie Sie folgende Bereiche organisieren:

  • Ihr Geschäftskonto;
  • Zahlungen;
  • Rechnungsstellung und Schweizer QR-Rechnungen;
  • Buchhaltung;
  • Mehrwertsteuer, sofern relevant;
  • Finanzdokumente;
  • Lohnbuchhaltung, sobald Sie Mitarbeitende einstellen.

An diesem Punkt stellen viele Gründerinnen und Gründer fest, dass die Gründung eines Unternehmens und der operative Betrieb zwei unterschiedliche Dinge sind.

Wenn Sie für jede Finanzaufgabe ein separates Tool einsetzen, entstehen schnell zusätzliche Logins, Integrationen und Informationsquellen, die verwaltet werden müssen.

Helvo wurde entwickelt, um diese Phase einfacher zu machen. Die Finanztools, die Unternehmerinnen und Unternehmer für den Betrieb ihres Unternehmens benötigen, werden an einem Ort zusammengeführt.

Ihr Unternehmen ist gerade eingetragen worden? Entdecken Sie, wie Helvo Sie dabei unterstützt, von der Firmengründung zum laufenden Geschäftsbetrieb überzugehen.

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