Was kostet es wirklich, 2026 einen Mitarbeiter in der Schweiz einzustellen?

Cost percentage

2026-09-30

5 Min. Lesezeit

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Was kostet ein Mitarbeiter in der Schweiz 2026? Erfahren Sie mehr über Arbeitgeberbeiträge, Pensionskasse und zusätzliche Lohnkosten.

Eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einzustellen, ist für jedes Unternehmen ein wichtiger Schritt. Eine der ersten Fragen lautet meistens, ob sich das Unternehmen den Lohn leisten kann.

In der Schweiz müssen Sie allerdings etwas mehr budgetieren als nur den Lohn, den Sie mit der angestellten Person vereinbaren.

Wenn Sie einen Bruttolohn von CHF 100'000 anbieten, muss Ihr Unternehmen zusätzlich Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, Pensionskassenbeiträge, Unfallversicherungsprämien und weitere lohnbezogene Kosten bezahlen.

Einige dieser Kosten sind landesweit festgelegt und lassen sich relativ einfach berechnen. Andere hängen von der angestellten Person, Ihrer Pensionskassenlösung, Ihren Versicherungen und teilweise auch vom Standort Ihres Unternehmens ab.

Für ein erstes Einstellungsbudget ist es deshalb hilfreich zu wissen, welche Kosten zum Lohn hinzukommen, wie hoch diese ungefähr ausfallen und welche Beträge Sie für Ihr Unternehmen noch abklären müssen.

Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Kosten und zeigt, was sie bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 oder CHF 100'000 bedeuten können.

Der Bruttolohn ist der Ausgangspunkt für Ihr Einstellungsbudget

Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen Lohn vereinbaren, handelt es sich dabei um den Bruttolohn. Dieser bildet auch die Berechnungsgrundlage für verschiedene Lohnabgaben.

Aus Arbeitgebersicht müssen Sie jedoch zusätzliche Kosten berücksichtigen.

Für die Planung lassen sich diese in vier Hauptbereiche einteilen:

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Berufliche Vorsorge
  • Versicherungen
  • Weitere Arbeitgeberkosten, darunter Beiträge an die Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten

Die erste Kategorie richtet sich weitgehend nach gesetzlich festgelegten Beitragssätzen.

Die übrigen Kosten können je nach angestellter Person und den Regelungen Ihres Unternehmens stärker variieren.

Diese Einteilung bietet Ihnen eine gute Grundlage für die Planung einer Anstellung, bevor Sie sich mit den einzelnen Schweizer Lohnbegriffen wie AHV, ALV und BVG beschäftigen.

Ein Beispiel: Eine Anstellung mit CHF 100'000 Jahreslohn

Im Jahr 2026 beträgt Ihr Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO 5,3 % des Lohns. Bei einem Bruttolohn von CHF 100'000 entstehen dadurch zusätzliche Kosten von CHF 5'300.

Ihr Arbeitgeberanteil an der Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt bei diesem Lohn weitere 1,1 %, also CHF 1'100.

Damit liegen Ihre Kosten bereits bei CHF 106'400, bevor die berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, Beiträge an die Familienausgleichskasse, Verwaltungskosten oder zusätzliche Leistungen Ihres Unternehmens berücksichtigt sind.

Bei diesen weiteren Kosten hängt die Berechnung stärker von Ihrem Unternehmen und der Person ab, die Sie einstellen möchten.

Für die Budgetplanung ist es deshalb sinnvoll, mit dem Bruttolohn zu beginnen, die einfach berechenbaren Kosten hinzuzufügen und die Schätzung anschliessend anhand Ihrer Pensionskassen- und Versicherungslösungen zu verfeinern.

Wenn Sie den vorgesehenen Lohn bereits kennen, können Sie auch den Helvo Schweizer Lohnrechner verwenden, um die gesamten Arbeitgeberkosten für die Anstellung zu schätzen.

Die wichtigsten Kosten für Arbeitgeber

AHV, IV und EO

AHV, IV und EO sind zentrale Bestandteile des Schweizer Sozialversicherungssystems.

Sie umfassen die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung.

Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Im Jahr 2026 beträgt der Arbeitgeberanteil 5,3 % des massgebenden Lohns.

Bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 ergibt sich damit ein Arbeitgeberbeitrag von CHF 4'240. Bei CHF 100'000 Jahreslohn beträgt der Beitrag CHF 5'300.

Auch die angestellte Person bezahlt 5,3 %. Dieser Betrag wird jedoch direkt vom Lohn abgezogen und erhöht Ihre Arbeitgeberkosten nicht zusätzlich.

Die Ausgleichskasse kann weitere Verwaltungskosten zulasten des Arbeitgebers erheben. Der gesetzliche Beitrag ist deshalb nicht unbedingt der einzige AHV-bezogene Betrag in Ihren Lohnkosten.

ALV: Arbeitslosenversicherung

Auch die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Im Jahr 2026 beträgt Ihr Arbeitgeberbeitrag 1,1 % des Lohns bis zu CHF 148'200.

Für die hier betrachteten Löhne bedeutet das:

  • CHF 880 pro Jahr bei einem Lohn von CHF 80'000
  • CHF 1'100 pro Jahr bei einem Lohn von CHF 100'000

Zusammen ergeben AHV/IV/EO und ALV bei diesen Lohnhöhen zusätzliche Arbeitgeberkosten von 6,4 % des Lohns.

Das ist ein hilfreicher Ausgangspunkt.

Die berufliche Vorsorge, Unfallversicherung und weiteren Arbeitgeberkosten müssen jedoch noch berücksichtigt werden, bevor Sie die Gesamtkosten kennen.

BVG: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist häufig der Teil der Arbeitgeberkosten, der etwas mehr Aufmerksamkeit erfordert.

Wenn eine angestellte Person die Voraussetzungen für die BVG-Versicherung erfüllt, zahlen sowohl Sie als Arbeitgeber als auch die angestellte Person Beiträge an die berufliche Vorsorge.

Wie viel Sie bezahlen, hängt von Ihrer Pensionskassenlösung und den persönlichen Umständen der angestellten Person ab.

Im Jahr 2026 gilt die obligatorische berufliche Vorsorge grundsätzlich ab einem Jahreslohn von CHF 22'680, sofern auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch das Alter spielt eine Rolle, da die gesetzlichen Altersgutschriften je nach Altersgruppe steigen.

Ihre Pensionskassenlösung kann Leistungen vorsehen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, oder eine Beitragsstruktur haben, die zu anderen Arbeitgeberkosten führt.

Für KMU-Inhaber, die eine Anstellung planen, ist deshalb der Arbeitgeberbeitrag gemäss der eigenen Pensionskassenlösung die wichtigste Zahl.

Wenn Sie bereits Mitarbeitende beschäftigen, sollten Sie diesen Betrag in Ihren Pensionskassenunterlagen finden.

Wenn es sich um Ihre erste Anstellung handelt und Ihre Pensionskassenlösung noch eingerichtet wird, verwenden Sie zunächst eine realistische Schätzung. Sobald die Lösung bestätigt ist, ersetzen Sie diese durch den tatsächlichen Betrag.

Hinter der BVG-Berechnung stehen detailliertere Regeln, darunter der Koordinationsabzug und der koordinierte Lohn.

Diese sind für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge wichtig. Für ein erstes Einstellungsbudget müssen Sie sie normalerweise aber nicht selbst im Detail durchrechnen.

Unfallversicherung

Mitarbeitende in der Schweiz müssen auch gegen Unfälle versichert sein.

Als Arbeitgeber bezahlen Sie die Prämie für die Berufsunfallversicherung.

Die Kosten hängen unter anderem von Ihrem Versicherer und der Risikoeinstufung Ihres Unternehmens ab. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Prozentsatz, der für alle Schweizer KMU gilt.

Mitarbeitende, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Diese Prämie wird normalerweise von den Mitarbeitenden bezahlt. Arbeitgeber können sich jedoch entscheiden, sie zu übernehmen.

Prüfen Sie bei der Vorbereitung Ihres Einstellungsbudgets die Berufsunfallversicherungsprämie, die für Ihr Unternehmen gilt, statt sich auf eine allgemeine nationale Schätzung zu verlassen.

Familienausgleichskasse und weitere Arbeitgeberkosten

Arbeitgeber bezahlen auch Beiträge an eine Familienausgleichskasse.

Der Beitragssatz unterscheidet sich je nach Kanton und Ausgleichskasse. Dadurch können selbst bei ansonsten vergleichbaren Anstellungen unterschiedliche Arbeitgeberkosten entstehen.

Je nach Ihrer Unternehmensorganisation können weitere Kosten hinzukommen, beispielsweise Verwaltungsgebühren der Ausgleichskasse, Verwaltungs- oder Risikokosten der Pensionskasse sowie zusätzliche Leistungen oder Versicherungen, die Ihr Unternehmen freiwillig anbietet.

Einzeln betrachtet erscheinen manche dieser Beträge im Vergleich zum Lohn relativ gering.

Zusammen sollten sie jedoch berücksichtigt werden, wenn Sie entscheiden, welche monatlichen Verpflichtungen sich Ihr Unternehmen leisten kann.

Was kostet ein Mitarbeiter mit CHF 80'000 oder CHF 100'000 Jahreslohn?

Schauen wir uns an, wie diese Kosten bei zwei häufigen Lohnhöhen aussehen können.

Die Beispiele verwenden die gesetzlichen Arbeitgeberbeitragssätze für AHV/IV/EO und ALV im Jahr 2026, einen beispielhaften Pensionskassenbeitrag für eine Person im Alter von 35 bis 44 Jahren sowie eine Bandbreite für die Beiträge an die Familienausgleichskasse.

Kosten CHF 80'000 Bruttolohn CHF 100'000 Bruttolohn
Bruttolohn CHF 80'000 CHF 100'000
Arbeitgeberbeiträge AHV / IV / EO (5,3 %) CHF 4'240 CHF 5'300
Arbeitgeberbeiträge ALV (1,1 %) CHF 880 CHF 1'100
Beispielhafter Arbeitgeberbeitrag zur beruflichen Vorsorge (BVG)* CHF 2'677 CHF 3'213
Familienausgleichskasse — beispielhafte Bandbreite CHF 820–2'200 CHF 1'025–2'750
Beispielhafte Zwischensumme CHF 88'617–89'997 CHF 110'638–112'363

Das BVG-Beispiel geht von einer angestellten Person im Alter von 35 bis 44 Jahren aus. Der Arbeitgeber finanziert dabei die Hälfte der gesetzlichen Mindest-Altersgutschrift von 10 % des koordinierten Lohns. Ihre tatsächlichen Pensionskassenkosten hängen von Ihrer Vorsorgelösung ab und können höher ausfallen.

Die Zwischensumme enthält noch keine Berufsunfallversicherung, Verwaltungskosten oder zusätzlichen Leistungen Ihres Unternehmens.

Bei einer angestellten Person mit CHF 100'000 Jahreslohn liegt unsere Planungsschätzung beispielsweise bereits bei rund CHF 111'000 bis 112'000, bevor diese weiteren Kosten hinzukommen.

Dieser Unterschied ist gross genug, um bei der Liquiditätsplanung ins Gewicht zu fallen, besonders für ein kleines Unternehmen, das seine ersten Mitarbeitenden einstellt.

Warum zwei Mitarbeitende mit gleichem Lohn unterschiedlich viel kosten können

Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge bieten eine verlässliche Grundlage. Mehrere Bestandteile der Arbeitgeberkosten hängen jedoch von der einzelnen Person und den Regelungen Ihres Unternehmens ab.

Das Alter kann die Pensionskassenbeiträge beeinflussen.

Ihre Pensionskassenlösung bestimmt, wie die Beiträge aufgebaut sind und wie viel der Arbeitgeber bezahlt.

Die Unfallversicherung hängt vom Versicherer und dem Risikoprofil ab. Auch die Beiträge an die Familienausgleichskasse können unterschiedlich ausfallen.

Deshalb verursachen zwei Mitarbeitende mit demselben Jahreslohn von CHF 100'000 nicht unbedingt genau die gleichen gesamten Arbeitgeberkosten.

Mit einem wachsenden Team wird dieser Punkt immer wichtiger.

Ein Personalbudget, das nur auf Bruttolöhnen basiert, kann die zukünftigen Lohnkosten zu niedrig erscheinen lassen, sobald alle Arbeitgeberbeiträge berücksichtigt werden.

Budgetieren Sie die Gesamtkosten, bevor Sie ein Angebot machen

Lohnkosten gehören für kleine Unternehmen oft zu den grössten regelmässigen Ausgaben.

Deshalb lohnt es sich, die gesamten Arbeitgeberkosten zu schätzen, bevor Sie einen Lohn vereinbaren.

Beginnen Sie mit dem jährlichen Bruttolohn und addieren Sie die Arbeitgeberbeiträge, die Sie zuverlässig berechnen können.

Berücksichtigen Sie danach Ihre Pensionskassenbeiträge, die Unfallversicherung, die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten.

Wenn Sie noch nicht alle Beträge kennen, verwenden Sie nachvollziehbare Annahmen und planen Sie einen gewissen finanziellen Spielraum ein.

Sobald Ihre Pensionskassen- und Versicherungslösungen feststehen, können Sie die Schätzungen durch die tatsächlichen Kosten ersetzen.

Hilfreich ist es auch, die jährlichen Gesamtkosten in monatliche Arbeitgeberkosten umzurechnen.

Der Jahreslohn ist möglicherweise die Zahl, über die Sie mit der angestellten Person sprechen. Die monatlichen Kosten sind dagegen oft hilfreicher, wenn Sie Ihre Liquidität beurteilen und entscheiden, wann sich Ihr Unternehmen die Anstellung leisten kann.

Wenn Sie mehrere Personen einstellen möchten, berechnen Sie die Kosten für jede Stelle einzeln, statt denselben Prozentsatz auf Ihren gesamten Personalplan anzuwenden.

Unterschiede bei Lohn, Alter, Vorsorge und Versicherung können sich bei einem ganzen Team deutlich bemerkbar machen.

Berechnen Sie die Kosten einer neuen Anstellung

Die bisherigen Beispiele sind hilfreich für die Planung. Aber warum probieren Sie die Berechnung nicht gleich für eine Stelle aus, die Sie tatsächlich besetzen möchten?

Mit dem Helvo Schweizer Lohnrechner können Sie den vorgesehenen Lohn sowie die relevanten Angaben und Annahmen zur Stelle eingeben.

Der Rechner schätzt anschliessend die gesamten Lohnkosten für den Arbeitgeber, einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen, Pensionskasse, Unfallversicherung und Beiträgen an die Familienausgleichskasse.

Sie erhalten einen jährlichen Betrag und die entsprechenden monatlichen Arbeitgeberkosten. Diese können Sie für Ihre Budget- und Liquiditätsplanung verwenden.

Betrachten Sie das Ergebnis als Planungsschätzung und bestätigen Sie die für Ihr Unternehmen geltenden Pensionskassen-, Versicherungs- und Ausgleichskassenkosten, bevor Sie Ihr Einstellungsbudget abschliessen.

→ Berechnen Sie die Gesamtkosten Ihrer nächsten Anstellung mit dem Helvo Schweizer Lohnrechner.

Von der Planung Ihrer ersten Anstellung bis zur Lohnabrechnung

Sobald jemand Ihrem Team beitritt, müssen die geplanten Kosten jeden Monat in der Lohnabrechnung verarbeitet und in der Buchhaltung erfasst werden.

Für ein kleines Unternehmen kann dieser Prozess überraschend fragmentiert sein.

Die Lohndaten befinden sich möglicherweise in einem System, die Zahlungen in einem anderen und die Buchhaltung wieder an einem anderen Ort.

Dann müssen Sie oder Ihr Treuhänder dafür sorgen, dass alles übereinstimmt.

Helvo Payroll wurde für Schweizer KMU entwickelt und verbindet die Lohnverarbeitung enger mit den übrigen Unternehmensfinanzen.

Wenn Ihr Team wächst, kann die Verknüpfung von Lohnzahlungen, Arbeitgeberkosten und Buchhaltungseinträgen den manuellen Verwaltungsaufwand bei jeder Lohnabrechnung reduzieren.

→ Erfahren Sie mehr über Helvo Payroll.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Mitarbeiter zusätzlich zum Bruttolohn?

Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz, der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz gilt.

Bei Löhnen innerhalb der ALV-Obergrenze machen allein die Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/EO und ALV im Jahr 2026 zusätzlich 6,4 % aus.

Hinzu kommen Pensionskassenbeiträge, Berufsunfallversicherung, Beiträge an die Familienausgleichskasse, Verwaltungskosten und mögliche Zusatzleistungen.

Für die Budgetplanung ist es zuverlässiger, die Kosten für die jeweilige Person zu berechnen, statt bei jeder Anstellung einen allgemeinen Prozentsatz anzuwenden.

Welche Sozialversicherungsbeiträge bezahlt der Arbeitgeber?

Schweizer Arbeitgeber bezahlen ihren Anteil an AHV, IV und EO sowie, soweit anwendbar, an der Arbeitslosenversicherung.

Sie leisten ausserdem Beiträge an die berufliche Vorsorge, bezahlen die Berufsunfallversicherung und zahlen Beiträge an eine Familienausgleichskasse.

Verwaltungskosten und weitere Kosten im Zusammenhang mit den Vorsorgelösungen können ebenfalls anfallen.

Einige Lohnabzüge werden von den Mitarbeitenden und nicht vom Arbeitgeber getragen. Sie reduzieren den Nettolohn, ohne die Arbeitgeberkosten um denselben Betrag zu erhöhen.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in der Schweiz?

Bei Löhnen innerhalb der ALV-Obergrenze betragen die Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/EO und ALV im Jahr 2026 zusammen 6,4 % des Lohns.

Das ist allerdings nur ein Teil der Gesamtkosten.

Auch Pensionskasse, Unfallversicherung, Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten müssen berücksichtigt werden.

Der endgültige Betrag hängt deshalb von der angestellten Person und den Pensionskassen- und Versicherungslösungen Ihres Unternehmens ab.

Ab wann gilt das BVG?

Im Jahr 2026 beginnt die obligatorische berufliche Vorsorge grundsätzlich ab einem Jahreslohn von CHF 22'680, sofern die angestellte Person auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt.

Wie viel Sie als Arbeitgeber bezahlen, hängt unter anderem vom Alter der Person und Ihrer Pensionskassenlösung ab.

Die Lohnschwelle allein sagt deshalb noch nichts über die Höhe des Pensionskassenbeitrags aus.

Wie budgetiere ich die gesamten Kosten einer neuen Anstellung?

Beginnen Sie mit dem jährlichen Bruttolohn und addieren Sie die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge.

Berücksichtigen Sie danach den Arbeitgeberanteil an der Pensionskasse, die Berufsunfallversicherung, die Beiträge an die Familienausgleichskasse, Verwaltungskosten und mögliche Zusatzleistungen Ihres Unternehmens.

Rechnen Sie den Betrag in monatliche Kosten um. So erkennen Sie, wie die Anstellung in Ihre Liquiditätsplanung passt.

Wenn einzelne Kosten noch nicht bekannt sind, verwenden Sie realistische Annahmen und aktualisieren Sie diese, sobald Ihnen die tatsächlichen Pensionskassen- und Versicherungsbeträge vorliegen.

Sie können auch den Helvo Schweizer Lohnrechner nutzen, um die gesamten Arbeitgeberkosten vor einer Anstellung zu schätzen. Im Rechner werden diese als «Arbeitgeber-Brutto-Brutto-Kosten» bezeichnet.

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Die in diesem Artikel genannten Beitragssätze und Schwellenwerte beziehen sich auf das Jahr 2026. Die Arbeitgeberkosten hängen von der einzelnen angestellten Person, der Pensionskassenlösung, den Versicherungen, dem Kanton und weiteren Umständen ab. Die Informationen dienen als allgemeine Planungshilfe und ersetzen keine professionelle Beratung zu Lohnabrechnung, Vorsorge, Buchhaltung, Steuern, Versicherungen oder rechtlichen Fragen.

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