Schweiz · Guide 2026
Gründe deine Schweizer Firma. Und vergiss nichts Wichtiges.
Vom Kapitaleinzahlungskonto bis zur ersten Anstellung: eine praktische Checkliste, abgestimmt auf deine Rechtsform.
Checkliste anpassen
Wähle deine Rechtsform und deine Personalplanung.
Die Liste passt sich an: Aufgaben, die für deine Rechtsform nicht gelten, verschwinden.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung · GmbH
Mitarbeitende
Blendet die sieben Arbeitgeber-Schritte ein oder aus.
Kapitaleinzahlungskonto
Nicht nötig
Erforderlich
Einzelfirma
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
GmbH
Du kannst schon vor der Eintragung loslegen. Lass deine Selbstständigkeit von der Ausgleichskasse anerkennen.
Zahle das Stammkapital auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto ein. Die Bank gibt es nach dem Handelsregistereintrag frei.
Mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen einbezahlt sein, insgesamt aber mindestens CHF 50'000.
Konto
Bei Bargründung erforderlich
Nicht erforderlich
Kapital
Kein gesetzliches Minimum
CHF 20'000, voll einbezahlt
CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
Handelsregister
Immer obligatorisch
Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz
Wo Helvo unterstützt
Von der Gründung bis zum ersten Lohnlauf
Helvo bündelt Banking und Administration zu einem klaren Ablauf.
01
Kapitalkonto koordinieren
Bankdossier vorbereiten und die Freigabe des Gründungskapitals verfolgen.
02
Gründungsadministration
Notariat, Handelsregister und Anmeldungen in der richtigen Reihenfolge halten.
03
Geschäftskonto einrichten
Vom gesperrten Kapital zum Konto, das für Zahlungen bereit ist.
04
Bereit als Arbeitgeber
Anmeldungen, Lohndaten und Versicherungen vor dem ersten Arbeitstag regeln.
Dein Fahrplan
Checkliste für die Firmengründung.
Vier Phasen, in der Reihenfolge, die die Ämter erwarten. Dein Fortschritt bleibt nur auf diesem Gerät.
01 · Vor der Gründung
Firma vorbereiten
0 / 3 erledigt
Firmennamen prüfen und sichern
Suche auf Zefix, wähle die Rechtsform und lege Sitz und Zweck fest.
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Die Bank stellt die Bestätigung fürs Notariat aus. Das Geld bleibt gesperrt, bis die Firma im Handelsregister publiziert ist.
Helvo hilft
Statuten und Gründungsunterlagen vorbereiten
Lege Gründer, Beteiligungen, Zeichnungsrechte und Organe fest. GmbH und AG brauchen eine öffentliche Beurkundung.
Selbstständige Tätigkeit belegen
Sammle Verträge, Offerten und Rechnungen: Die Ausgleichskasse entscheidet, ob du als selbstständig giltst.
02 · Bei der Gründung
Eintragen und identifizieren
0 / 4 erledigt
Ins Handelsregister eintragen
Für GmbH und AG obligatorisch. Für die Einzelfirma ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
Helvo hilft
UID-Nummer erhalten
Die Unternehmens-Identifikationsnummer hat das Format CHE-123.456.789 und wird über ein Verwaltungsregister vergeben.
Kapital freigeben und Geschäftskonto eröffnen
Zeige der Bank den Handelsregisterauszug, damit sie das gesperrte Kapital auf dein Geschäftskonto überträgt.
Helvo hilft
MWST-Pflicht klären
Die Anmeldung ist in der Regel ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz obligatorisch. Darunter ist eine freiwillige Anmeldung möglich.
Helvo hilft
03 · Vor dem Start
Betrieb aufsetzen
0 / 4 erledigt
Buchhaltung und Aufbewahrung aufsetzen
Wähle Buchführungsmethode, Geschäftsjahr, Rechnungsnummerierung und einen Ablauf für die Belegablage.
Unternehmens- und Kantonssteuern vorbereiten
Lege Liquidität für direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern zurück. Einzelfirmen versteuern den Gewinn privat.
Branchen- und Kantonsbewilligungen prüfen
Regulierte Berufe, Lebensmittel, Transport, Finanzen und weitere Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung vor dem Start.
Wichtige Versicherungen wählen
Prüfe Haftpflicht, Sach-, Cyber-, Rechtsschutz- und Krankentaggeldversicherung nach Tätigkeit und Risiko.
04 · Vor dem ersten Lohn
Arbeitgeber werden
0 / 7 erledigt
Arbeitsvertrag ausstellen
Halte Funktion, Lohn, Pensum, Wochenstunden, Eintritt, Ferien, Kündigungsfrist und einen allfälligen GAV fest.
Bei der Ausgleichskasse anmelden
Melde AHV, IV, EO, ALV und die Familienausgleichskasse an und erfasse Mitarbeitende und Löhne.
Helvo hilft
Obligatorische Unfallversicherung abschliessen
Versichere Berufsunfälle für alle Mitarbeitenden. Ab 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber kommt die Nichtberufsunfallversicherung dazu.
UVG
Pensionskasse anschliessen
In der Regel obligatorisch ab einem Jahreslohn über CHF 22'680 und einer Anstellung von mehr als drei Monaten.
2. Säule
Lohnbuchhaltung und Lohnausweise aufsetzen
Berechne Abzüge, Arbeitgeberbeiträge und Nettolohn. Erstelle Lohnabrechnungen und den jährlichen Lohnausweis.
Helvo hilft
Arbeitsbewilligung und Quellensteuer prüfen
Prüfe Nationalität und Bewilligung der Mitarbeitenden. Melde die Quellensteuer beim Kanton an, wenn sie anfällt.
Arbeitszeit erfassen und Personaldaten schützen
Führe die verlangte Arbeitszeiterfassung, halte Ruhezeiten ein und speichere Personal- und Lohndaten sicher.
Den Unterschied kennen
Drei Register, drei Zwecke.
Das wird ständig verwechselt. Es sind drei verschiedene Dinge, und das eine bringt dir die anderen nicht automatisch.
Bei einer AG ist der Handelsregistereintrag schon durch die Rechtsform vorgeschrieben.
Handelsregister
Der öffentliche Eintrag mit Firmenname, Sitz, Zweck und Zeichnungsberechtigten.
Unternehmens-ID (UID)
Deine universelle Schweizer Unternehmensnummer. Sie sieht meist so aus: CHE-123.456.789.
MWST-Nummer
Deine UID mit dem Zusatz MWST, sobald dich die ESTV für die MWST registriert.
Kurze Antworten
FAQ zur Firmengründung.
Eine GmbH oder AG mit Bargründung braucht in der Regel ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto. Eine Einzelfirma nicht. Für Sacheinlagen gilt ein anderes, formelles Gründungsverfahren.
Die neunstellige UID dahinter ist dieselbe Nummer. Wer für die MWST registriert ist, verwendet sie mit dem Zusatz MWST, TVA oder IVA. Eine UID allein bedeutet aber noch keine MWST-Registrierung.
Die meisten Firmen müssen das ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz prüfen. Es gibt Sonderregeln und Ausnahmen, und unter der Grenze ist eine freiwillige Anmeldung möglich.
Nein. Die berufliche Vorsorge ist in der Regel erst über der Eintrittsschwelle und bei einer Anstellung von mehr als drei Monaten obligatorisch. Weitere Ausnahmen sind möglich.
