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Aufgaben erledigt

Vom Kapitaleinzahlungskonto bis zur ersten Anstellung: eine praktische Checkliste, abgestimmt auf deine Rechtsform.

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Aufgaben erledigt

Bei 6 davon kann dich Helvo unterstützen

Wähle deine Rechtsform und deine Personalplanung.

Die Liste passt sich an: Aufgaben, die für deine Rechtsform nicht gelten, verschwinden.

Rechtsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung · GmbH

Mitarbeitende

Blendet die sieben Arbeitgeber-Schritte ein oder aus.

Nicht nötig

Erforderlich

Einzelfirma

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktiengesellschaft

GmbH

Du kannst schon vor der Eintragung loslegen. Lass deine Selbstständigkeit von der Ausgleichskasse anerkennen.

Zahle das Stammkapital auf ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto ein. Die Bank gibt es nach dem Handelsregistereintrag frei.

Mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen einbezahlt sein, insgesamt aber mindestens CHF 50'000.

  • Konto

    Bei Bargründung erforderlich

    Nicht erforderlich

  • Kapital

    Kein gesetzliches Minimum

    CHF 20'000, voll einbezahlt

    CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt

  • Handelsregister

    Immer obligatorisch

    Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz

Explore checklist

01

Kapitalkonto koordinieren

Bankdossier vorbereiten und die Freigabe des Gründungskapitals verfolgen.

02

Gründungsadministration

Notariat, Handelsregister und Anmeldungen in der richtigen Reihenfolge halten.

03

Geschäftskonto einrichten

Vom gesperrten Kapital zum Konto, das für Zahlungen bereit ist.

04

Bereit als Arbeitgeber

Anmeldungen, Lohndaten und Versicherungen vor dem ersten Arbeitstag regeln.

Vier Phasen, in der Reihenfolge, die die Ämter erwarten. Dein Fortschritt bleibt nur auf diesem Gerät.

01 · Vor der Gründung

Firma vorbereiten

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Firmennamen prüfen und sichern

Suche auf Zefix, wähle die Rechtsform und lege Sitz und Zweck fest.

Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Die Bank stellt die Bestätigung fürs Notariat aus. Das Geld bleibt gesperrt, bis die Firma im Handelsregister publiziert ist.

Helvo hilft

Statuten und Gründungsunterlagen vorbereiten

Lege Gründer, Beteiligungen, Zeichnungsrechte und Organe fest. GmbH und AG brauchen eine öffentliche Beurkundung.

Selbstständige Tätigkeit belegen

Sammle Verträge, Offerten und Rechnungen: Die Ausgleichskasse entscheidet, ob du als selbstständig giltst.

02 · Bei der Gründung

Eintragen und identifizieren

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Ins Handelsregister eintragen

Für GmbH und AG obligatorisch. Für die Einzelfirma ab CHF 100'000 Jahresumsatz.

Helvo hilft

UID-Nummer erhalten

Die Unternehmens-Identifikationsnummer hat das Format CHE-123.456.789 und wird über ein Verwaltungsregister vergeben.

Kapital freigeben und Geschäftskonto eröffnen

Zeige der Bank den Handelsregisterauszug, damit sie das gesperrte Kapital auf dein Geschäftskonto überträgt.

Helvo hilft

MWST-Pflicht klären

Die Anmeldung ist in der Regel ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz obligatorisch. Darunter ist eine freiwillige Anmeldung möglich.

Helvo hilft

03 · Vor dem Start

Betrieb aufsetzen

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Buchhaltung und Aufbewahrung aufsetzen

Wähle Buchführungsmethode, Geschäftsjahr, Rechnungsnummerierung und einen Ablauf für die Belegablage.

Unternehmens- und Kantonssteuern vorbereiten

Lege Liquidität für direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern zurück. Einzelfirmen versteuern den Gewinn privat.

Branchen- und Kantonsbewilligungen prüfen

Regulierte Berufe, Lebensmittel, Transport, Finanzen und weitere Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung vor dem Start.

Wichtige Versicherungen wählen

Prüfe Haftpflicht, Sach-, Cyber-, Rechtsschutz- und Krankentaggeldversicherung nach Tätigkeit und Risiko.

04 · Vor dem ersten Lohn

Arbeitgeber werden

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Arbeitsvertrag ausstellen

Halte Funktion, Lohn, Pensum, Wochenstunden, Eintritt, Ferien, Kündigungsfrist und einen allfälligen GAV fest.

Bei der Ausgleichskasse anmelden

Melde AHV, IV, EO, ALV und die Familienausgleichskasse an und erfasse Mitarbeitende und Löhne.

Helvo hilft

Obligatorische Unfallversicherung abschliessen

Versichere Berufsunfälle für alle Mitarbeitenden. Ab 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber kommt die Nichtberufsunfallversicherung dazu.

UVG

Pensionskasse anschliessen

In der Regel obligatorisch ab einem Jahreslohn über CHF 22'680 und einer Anstellung von mehr als drei Monaten.

2. Säule

Lohnbuchhaltung und Lohnausweise aufsetzen

Berechne Abzüge, Arbeitgeberbeiträge und Nettolohn. Erstelle Lohnabrechnungen und den jährlichen Lohnausweis.

Helvo hilft

Arbeitsbewilligung und Quellensteuer prüfen

Prüfe Nationalität und Bewilligung der Mitarbeitenden. Melde die Quellensteuer beim Kanton an, wenn sie anfällt.

Arbeitszeit erfassen und Personaldaten schützen

Führe die verlangte Arbeitszeiterfassung, halte Ruhezeiten ein und speichere Personal- und Lohndaten sicher.

Das wird ständig verwechselt. Es sind drei verschiedene Dinge, und das eine bringt dir die anderen nicht automatisch.

Bei einer AG ist der Handelsregistereintrag schon durch die Rechtsform vorgeschrieben.

Eine GmbH oder AG mit Bargründung braucht in der Regel ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto. Eine Einzelfirma nicht. Für Sacheinlagen gilt ein anderes, formelles Gründungsverfahren.

Die neunstellige UID dahinter ist dieselbe Nummer. Wer für die MWST registriert ist, verwendet sie mit dem Zusatz MWST, TVA oder IVA. Eine UID allein bedeutet aber noch keine MWST-Registrierung.

Die meisten Firmen müssen das ab CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz prüfen. Es gibt Sonderregeln und Ausnahmen, und unter der Grenze ist eine freiwillige Anmeldung möglich.

Nein. Die berufliche Vorsorge ist in der Regel erst über der Eintrittsschwelle und bei einer Anstellung von mehr als drei Monaten obligatorisch. Weitere Ausnahmen sind möglich.

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