Einzelfirma, GmbH oder AG: Welche Rechtsform ist die richtige in der Schweiz?

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2026-10-07

5 Min. Lesezeit

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Sie möchten in der Schweiz ein Unternehmen gründen? Vergleichen Sie Einzelfirma, GmbH und AG hinsichtlich Kapital, Kosten, Haftung und Gründung.

Wenn Sie sich entschieden haben, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, gehört die Wahl der Rechtsform zu den ersten wichtigen Entscheidungen.

Für die meisten Gründerinnen und Gründer kommen drei Möglichkeiten infrage: ein Einzelunternehmen (Einzelfirma), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Jede Rechtsform stellt unterschiedliche Anforderungen an Kapital, Haftung, Eigentumsverhältnisse und Administration. Diese Unterschiede können sich erheblich darauf auswirken, wie Ihr Unternehmen funktioniert.

Es gibt keine Rechtsform, die für jedes Unternehmen gleichermassen geeignet ist. Eine selbstständige Beraterin, die alleine startet, hat andere Anforderungen als ein Gründer, der mit mehreren Aktionären ein Unternehmen aufbaut oder später externe Investoren beteiligen möchte.

Der beste Ausgangspunkt ist deshalb Ihr geplantes Unternehmen und die Frage, welche Anforderungen seine Rechtsform erfüllen muss.

Einzelfirma, GmbH oder AG: die drei Rechtsformen im Überblick

Bevor wir die einzelnen Rechtsformen genauer betrachten, zeigt diese Tabelle die wichtigsten Unterschiede.

Einzelunternehmen GmbH AG
Eigenständige juristische Person Nein Ja Ja
Mindestkapital Keines CHF 20'000 CHF 100'000
Erforderliches Kapital bei der Gründung Keines CHF 20'000 Mindestens CHF 50'000
Notarielle Beurkundung bei der Gründung erforderlich Nein Ja Ja
Handelsregister Abhängig von den Umständen Obligatorisch Obligatorisch
Haftung der Inhaber bzw. Gesellschafter oder Aktionäre Grundsätzlich persönlich Grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt Grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Eigentümerstruktur Eine natürliche Person Ein oder mehrere Gesellschafter Ein oder mehrere Aktionäre
Häufig gewählt von Einzelgründern und Selbstständigerwerbenden KMU und inhabergeführten Unternehmen Unternehmen mit grösserem oder sich veränderndem Kapitalbedarf und Eigentümerkreis

Die Kapitalanforderungen sind meist der offensichtlichste Unterschied. Sie sind aber nur ein Teil der Entscheidung. Haftung, Eigentumsverhältnisse, zukünftige Finanzierung und administrativer Aufwand können ebenso wichtig sein.

Wann ist eine Einzelfirma sinnvoll?

Ein Einzelunternehmen kann eine attraktive Möglichkeit sein, wenn Sie alleine gründen, insbesondere wenn Ihre Tätigkeit eng mit Ihren persönlichen Fähigkeiten oder Dienstleistungen verbunden ist. Das gilt beispielsweise für Beratende, Freelancer und Handwerksbetriebe.

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital und für die Gründung ist keine notarielle Beurkundung erforderlich. Dadurch ist die Gründung vergleichsweise unkompliziert.

Auch ein Handelsregistereintrag ist nicht zwingend vom ersten Tag an erforderlich. Für Einzelunternehmen wird er grundsätzlich obligatorisch, sobald der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.

Diese Einfachheit bringt allerdings einen wichtigen Aspekt mit sich: die Haftung.

Eine Einzelfirma ist rechtlich nicht von ihrer Inhaberin oder ihrem Inhaber getrennt. Sie haften deshalb persönlich für die Verpflichtungen des Unternehmens. Kann das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen, kann auch das Privatvermögen betroffen sein.

Das unterscheidet die Einzelfirma von einer GmbH oder AG. Diese sind eigenständige juristische Personen, bei denen die Haftung der Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre grundsätzlich beschränkt ist.

Ein weiterer Punkt sind die Eigentumsverhältnisse. Eine Einzelfirma hat nur eine Inhaberin oder einen Inhaber. Wer gemeinsam mit Mitgründern ein Unternehmen aufbauen, weitere Gesellschafter aufnehmen oder Eigenkapital von Investoren beschaffen möchte, sollte deshalb prüfen, ob eine GmbH oder AG geeigneter ist.

Daneben gibt es eine administrative Unterscheidung, die manchmal für Verwirrung sorgt: Der Handelsregistereintrag und die Anerkennung als selbstständig erwerbende Person für die AHV sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten. Über den Status als Selbstständigerwerbende entscheidet die zuständige Ausgleichskasse.

Eine Einzelfirma kommt deshalb häufig für Personen infrage, die unabhängig arbeiten, eine vergleichsweise einfache Struktur wünschen und weder eine eigenständige juristische Person noch eine Gesellschaftsstruktur mit mehreren Eigentümern benötigen.

→ Lesen Sie unseren Leitfaden zur Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz.

Wann ist eine GmbH sinnvoll?

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person, die rechtlich von ihren Gesellschaftern getrennt ist.

Diese Trennung ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb sich Gründerinnen und Gründer für eine GmbH statt für eine Einzelfirma entscheiden. Das gilt besonders dann, wenn das Unternehmen grössere finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen eingeht.

Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sofern die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Eine GmbH kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Sie eignet sich damit sowohl für Einzelgründer als auch für Unternehmen mit mehreren Eigentümern.

Die Gründung ist formeller als bei einer Einzelfirma. Eine GmbH benötigt mindestens CHF 20'000 Stammkapital. Hinzu kommen die Gründungsdokumente, die öffentliche Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Stammkapital und Gründungskosten.

Die CHF 20'000 sind keine Gründungsgebühr. Wird das Stammkapital in bar eingebracht, wird es während des Gründungsprozesses normalerweise auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt. Nach Abschluss des Handelsregistereintrags kann es für zulässige geschäftliche Zwecke der GmbH freigegeben werden.

Für Gründerinnen und Gründer, die über das notwendige Kapital verfügen und eine eigenständige juristische Person mit grundsätzlich beschränkter Haftung und der Möglichkeit mehrerer Gesellschafter wünschen, kann die GmbH ein gutes Gleichgewicht zwischen Flexibilität und formellen Anforderungen bieten.

→ Lesen Sie unseren Leitfaden zur Gründung einer GmbH in der Schweiz.

Wann ist eine AG sinnvoll?

Auch eine AG (Aktiengesellschaft) ist eine eigenständige juristische Person. Ihre Anforderungen an Kapital und Unternehmensführung unterscheiden sich jedoch von denen einer GmbH.

Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Aktienkapitals liberiert werden, wobei der einbezahlte Betrag mindestens CHF 50'000 betragen muss.

Die Gesellschaft verfügt über einen Verwaltungsrat, der von der Generalversammlung der Aktionäre gewählt wird. Die Geschäftsführungsaufgaben richten sich nach der Organisation der Gesellschaft.

Eine AG kann besonders dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen einen höheren Kapitalbedarf erwartet, Veränderungen im Aktionariat plant oder seine Struktur auf zukünftige Investitionen ausrichtet.

Die Eigentumsstruktur kann zudem Vorteile bieten, wenn Aktien im Laufe der Zeit übertragen werden sollen.

Wenn externe Eigenkapitalinvestitionen Teil der langfristigen Planung sind, lohnt es sich, mögliche Investoren und die zukünftigen Eigentumsverhältnisse bereits vor der Gründung zu berücksichtigen.

Diese Faktoren können beeinflussen, ob eine AG oder eine GmbH die passendere Struktur bietet.

Ein wachsendes Unternehmen muss allerdings nicht automatisch eine AG sein. Viele erfolgreiche Schweizer Unternehmen sind als GmbH organisiert. Entscheidend sind die erwarteten Anforderungen an Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Unternehmensführung, nicht allein die Unternehmensgrösse.

Was kostet die Gründung der einzelnen Unternehmensformen?

Die Kosten einer Unternehmensgründung in der Schweiz hängen von der Rechtsform und den individuellen Umständen ab.

Vergleiche können irreführend sein, wenn Stamm- beziehungsweise Aktienkapital und eigentliche Gründungskosten gleichgesetzt werden.

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Kapitalanforderungen können folgende Gründungskosten entstehen: Handelsregistergebühren, Notariatskosten, professionelle Beratung oder Treuhanddienstleistungen, die Vorbereitung der Dokumente sowie gegebenenfalls Gebühren für das Kapitaleinzahlungskonto.

Die Handelsregistergebühren unterscheiden sich je nach Rechtsform.

Gemäss den offiziellen Informationen mit Stand September 2026 betragen die ungefähren Grundgebühren CHF 80 für eine Einzelfirma und CHF 420 für eine GmbH oder AG. Je nach Eintrag können zusätzliche Gebühren anfallen.

Die aktuellen Handelsregistergebühren finden Sie auf dem Schweizer KMU-Portal.

Die anfänglichen Gründungskosten sind somit nur ein Entscheidungsfaktor.

Wichtiger ist die Frage, welche Gesamtstruktur die jeweilige Rechtsform bietet und ob sie zur geplanten Geschäftstätigkeit passt.

Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in der Schweiz?

Eine allgemeingültige oder garantierte Gründungsdauer gibt es nicht. Der Zeitbedarf hängt sowohl von der Rechtsform als auch von den Umständen des Unternehmens ab.

Bei einer Einzelfirma sind normalerweise weniger formelle Schritte notwendig, da weder eine Kapitaleinzahlung noch eine notarielle Gründungsurkunde erforderlich ist.

Bei einer GmbH oder AG kommen weitere Schritte hinzu: die Vorbereitung der Gesellschaftsdokumente, die Bereitstellung des Kapitals, die öffentliche Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister.

Eine gute Vorbereitung kann viel bewirken.

Wer bereits festgelegt hat, welche Tätigkeit das Unternehmen ausübt, wo es seinen Sitz haben wird, wer es besitzt und führt und wie es finanziert wird, kann den Gründungsprozess effizienter durchlaufen.

Die Bearbeitungszeiten hängen dennoch von den beteiligten Stellen ab. Deshalb sollten Sie Ihre Geschäftsplanung nicht auf ein fest angenommenes Eintragungsdatum stützen.

Unnötige Übergaben zwischen verschiedenen Dienstleistern zu vermeiden, kann jedoch dazu beitragen, die Schritte zu beschleunigen, auf die Sie selbst Einfluss haben.

Helvo führt wichtige Schritte der Unternehmensgründung zusammen, darunter das Kapitaleinzahlungskonto und die Koordination mit Notariatspartnern. So können Gründerinnen und Gründer diese Aufgaben effizienter erledigen.

Kann man die Rechtsform später ändern?

Die Rechtsform, für die Sie sich bei der Gründung entscheiden, muss nicht während der gesamten Unternehmensgeschichte gleich bleiben.

Ein selbstständiger Berater kann beispielsweise mit einer Einzelfirma beginnen und später Mitarbeitende einstellen, grössere Aufträge übernehmen oder feststellen, dass eine eigenständige juristische Person besser geeignet wäre.

Auch Veränderungen bei Eigentumsverhältnissen, Finanzierung oder Nachfolgeplanung können dazu führen, dass ein bestehendes Unternehmen seine Rechtsform überprüft.

Der Wechsel von einer Rechtsform zu einer anderen kann allerdings rechtliche, steuerliche, buchhalterische und administrative Folgen haben.

Gründerinnen und Gründer sollten deshalb fachlichen Rat einholen, statt eine Umstrukturierung als einfache administrative Änderung zu betrachten.

Dass eine spätere Änderung möglich ist, kann bei der ersten Entscheidung dennoch hilfreich sein.

Sie benötigen eine Rechtsform, die zu Ihrem heutigen Unternehmen passt und gleichzeitig dessen mögliche Entwicklung berücksichtigt.

Was kommt nach der Wahl der Rechtsform?

Sobald Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, können Sie mit den praktischen Gründungsschritten beginnen. Diese unterscheiden sich je nach gewählter Struktur.

Bei einer Einzelfirma müssen Sie Ihren Status als selbstständig erwerbende Person klären, prüfen, ob ein Handelsregistereintrag erforderlich ist, und Ihre Finanzadministration organisieren. Unser Leitfaden zur Gründung einer Einzelfirma erklärt diese Schritte ausführlich.

Bei einer GmbH müssen Sie die Gesellschaftsangaben vorbereiten, das Stammkapital von CHF 20'000 bereitstellen, die öffentliche Beurkundung durchführen und die Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen. Unser Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur GmbH-Gründung führt Sie durch den gesamten Prozess.

Bei einer AG gehören die Festlegung der Gesellschafts- und Eigentumsstruktur, die Bereitstellung des erforderlichen Aktienkapitals, die formelle Gründung und der Handelsregistereintrag zum Prozess. Unser eigener Leitfaden zur AG-Gründung erläutert diese Anforderungen.

Mit der Eintragung verlagert sich der Fokus zunehmend von der Gründung auf den laufenden Betrieb.

Ihr Unternehmen muss Rechnungen stellen, Zahlungen empfangen, Lieferanten bezahlen, Ausgaben verwalten und seine Finanzen im Blick behalten können.

Bei einer GmbH oder AG gehört zu diesem Übergang auch der Wechsel vom Kapitaleinzahlungskonto zur regulären finanziellen Infrastruktur, die das Unternehmen nach der Eintragung benötigt.

Helvo unterstützt Schweizer Gründerinnen und Gründer dabei, indem es Geschäftskonto, Zahlungen, Rechnungsstellung und Finanzverwaltung an einem Ort zusammenführt.

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Häufige Fehler bei der Wahl der Rechtsform

Sich zu stark auf die anfänglichen Kosten konzentrieren

Die Gründungskosten sind wichtig, besonders für junge Unternehmen.

Sie sollten jedoch zusammen mit Haftung, Eigentumsverhältnissen, Kapitalanforderungen, Administration und zukünftigen Plänen betrachtet werden.

Eine günstig zu gründende Rechtsform bietet möglicherweise nicht alles, was das Unternehmen später benötigt.

Stamm- oder Aktienkapital mit Gründungskosten verwechseln

Die für eine GmbH erforderlichen CHF 20'000 sind Stammkapital und keine Gründungsgebühr.

Dasselbe Prinzip gilt für das Aktienkapital einer AG.

Das Kapital gehört nach der Gründung der Gesellschaft. Notariats-, Register- und Beratungskosten sind dagegen separate Gründungsaufwendungen.

Davon ausgehen, dass grössere Unternehmen automatisch eine AG benötigen

Eine AG hat höhere Kapitalanforderungen und eine andere Eigentums- und Führungsstruktur als eine GmbH.

Das macht sie jedoch nicht automatisch zur besseren Wahl für ein wachsendes Unternehmen.

Entscheidend sind die konkreten Anforderungen an Finanzierung, Eigentumsverhältnisse und Unternehmensführung.

Die persönliche Haftung unterschätzen

Die vergleichsweise einfache Struktur einer Einzelfirma kann besonders zu Beginn attraktiv sein.

Gründerinnen und Gründer sollten jedoch verstehen, welche Folgen die fehlende rechtliche Trennung zwischen Unternehmen und Inhaber hat.

Nur an das heutige Unternehmen denken

Niemand kann genau vorhersagen, wie ein Unternehmen in einigen Jahren aussehen wird.

Bestimmte Entwicklungen sollten Sie dennoch berücksichtigen: zusätzliche Eigentümer, Mitarbeitende, Investoren, grössere Verträge oder steigende finanzielle Risiken.

All diese Faktoren können die Anforderungen an die Rechtsform verändern.

Die Entscheidung ausschliesslich von Steuern abhängig machen

Steuern sind ein wichtiger Faktor. Die steuerlichen Auswirkungen hängen jedoch unter anderem von den Unternehmensgewinnen, dem persönlichen Einkommen, dem Standort und der Art der Geldbezüge aus dem Unternehmen ab.

Es gibt keine allgemeingültige Regel, nach der eine Rechtsform in jeder Situation steuerlich am günstigsten ist.

Wenn steuerliche Fragen die Entscheidung wesentlich beeinflussen, ist eine Beratung auf Grundlage der tatsächlichen persönlichen und geschäftlichen Umstände hilfreicher als ein allgemeiner Vergleich.

Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen

Die Entscheidung zwischen Einzelfirma, GmbH und AG wird einfacher, wenn Sie nicht danach suchen, welche Rechtsform grundsätzlich die beste ist, sondern welche Anforderungen Ihr Unternehmen tatsächlich hat.

Überlegen Sie, wem das Unternehmen gehören soll, welche finanziellen und vertraglichen Risiken bestehen, wie viel Kapital Sie einsetzen können und ob Sie später weitere Gesellschafter oder Investoren aufnehmen möchten.

Berücksichtigen Sie auch, welcher administrative Aufwand in der aktuellen Phase angemessen ist und wie sich das Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln könnte.

Diese Überlegungen helfen Ihnen, die passende Rechtsform zu finden.

Anschliessend können Sie die konkreten Gründungsschritte angehen und die Grundlagen für den Geschäftsbetrieb schaffen.

Häufig gestellte Fragen zur Wahl der Rechtsform in der Schweiz

GmbH oder Einzelfirma: Was ist besser?

Das hängt vom Unternehmen und den persönlichen Umständen der Gründerin oder des Gründers ab.

Eine Einzelfirma ermöglicht einen vergleichsweise einfachen Start für Einzelpersonen und erfordert kein gesetzliches Mindestkapital.

Allerdings sind Inhaber und Unternehmen rechtlich nicht getrennt. Die Inhaberin oder der Inhaber haftet grundsätzlich persönlich.

Eine GmbH benötigt CHF 20'000 Stammkapital und einen formelleren Gründungsprozess.

Dafür ist sie eine eigenständige juristische Person, bei der die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich beschränkt ist. Zudem sind ein oder mehrere Gesellschafter möglich.

Die Geschäftstätigkeit, das Risikoprofil, das verfügbare Kapital und zukünftige Eigentumspläne sind wichtige Vergleichskriterien.

Wie viel kostet eine Unternehmensgründung in der Schweiz?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Rechtsform und individuellen Umständen.

Eine Einzelfirma benötigt kein gesetzliches Mindestkapital.

Für eine GmbH sind CHF 20'000 Stammkapital erforderlich. Eine AG benötigt CHF 100'000 Aktienkapital, wovon bei der Gründung grundsätzlich mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen.

Das Kapital ist von den eigentlichen Gründungskosten zu unterscheiden. Dazu können Handelsregistergebühren, Notariatskosten, professionelle Beratung und weitere notwendige Dienstleistungen gehören.

Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in der Schweiz?

Es gibt keine feste Gründungsdauer, die für jedes Unternehmen gilt.

Eine Einzelfirma erfordert in der Regel weniger formelle Schritte.

Bei einer GmbH oder AG kommen die Vorbereitung der Gründungsdokumente, die Kapitaleinzahlung, die öffentliche Beurkundung und der Handelsregistereintrag hinzu.

Die Rechtsform, die Komplexität des Unternehmens und die Bearbeitungszeiten der beteiligten Stellen beeinflussen die Gesamtdauer.

Wenn alle erforderlichen Angaben und Dokumente vorbereitet sind und unnötige Übergaben zwischen Dienstleistern vermieden werden, kann das den Ablauf vereinfachen.

Helvo führt wichtige Gründungsschritte zusammen, darunter das Kapitaleinzahlungskonto und die Koordination mit Notariatspartnern. Dadurch können Gründerinnen und Gründer die Schritte, auf die sie Einfluss haben, effizienter erledigen.

Welche Rechtsform passt am besten zu meiner Situation?

Wichtige Kriterien sind die Eigentumsverhältnisse, die gewünschte rechtliche Trennung zwischen Unternehmen und Inhabern, finanzielle Risiken, verfügbares Kapital und zukünftige Pläne für Gesellschafter oder Investoren.

Wenn die Entscheidung erhebliche steuerliche, haftungsrechtliche, finanzielle oder eigentumsrechtliche Auswirkungen hat, kann eine professionelle Beratung helfen, diese Aspekte für Ihre konkrete Situation zu beurteilen.

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Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder Finanzberatung dar. Die geeignete Rechtsform und ihre Auswirkungen hängen von den individuellen Umständen des Unternehmens und seiner Eigentümer ab. Prüfen Sie die aktuellen offiziellen Schweizer Anforderungen und holen Sie bei Bedarf qualifizierten fachlichen Rat ein.

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